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   VGH Bayern, 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338   

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https://dejure.org/2002,14705
VGH Bayern, 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 (https://dejure.org/2002,14705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 (https://dejure.org/2002,14705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2002 - 24 ZB 01.1338 (https://dejure.org/2002,14705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Erhebung von Kosten für die Festlegung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersammlG) auf der Grundlage des Kostengesetzes mit Art. 8 GG; Anmeldepflicht einer Eilversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 114
  • DÖV 2002, 785
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02

    Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Erhebung einer Verwaltungsgebühr für

    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2002 - 24 ZB 01.1338 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2002 - 24 ZB 01.1338 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2001 - M 7 K 00.3379 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab (vgl. Bay. VGH, NVwZ 2003, S. 114 ff.).

  • VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr für eine Auflage im Zusammenhang mit

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 -) stellt darauf ab, ob im Einzelfall aus Gründen der Gefahrenabwehr Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersammlG erlassen werden mussten.

    Diese sehr hohe maximale Gebühr erscheint für die Erteilung einer versammlungsrechtlichen Auflage unverhältnismäßig (vgl. demgegenüber die speziellen Regelungen in Rheinland-Pfalz: 25 EUR bis 150 EUR, siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.05.2006 - 7 A 10017/06.OVG - und Bayern 30 DM bis 400 DM, siehe VGH München, Beschl. v. 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 -).

  • VG München, 27.10.2006 - M 7 S 06.4014
    Die Erhebung von Kosten für die Festlegung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG auf der Grundlage des Kostengesetzes ist mit Art. 8 GG vereinbar (vgl. BayVGH vom 16.04.2002, Az.: 24 ZB 01.1338 ).
  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 2548/04

    Gebühren gegen Demonstrationsveranstalter sind zulässig

    Da in diesem Fall die entsprechende Prüfung durch die Versammlungsbehörde veranlasst ist und die Festlegung von Auflagen eine Amtshandlung im Sinne des Kostengesetzes darstellt, ist die Erhebung der Verwaltungsgebühr nicht verfassungswidrig (so auch VGH München, Beschluss vom 16.04.2002, Az.: 24 ZB 01.1338, NVwZ 2003, S. 114).
  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 2424/04

    Gebühren gegen Demonstrationsveranstalter sind zulässig

    Das Gericht folgt der Auffassung des VGH München im Beschluss vom 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 - (NVwZ 2003, S.114), der zu einer mit der hier streitigen inhaltsgleichen Regelung des bayerischen Landesrechts ausgeführt hat:.
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